Streckenordnung

Streckenordnung 
Platzordnung des Vereinsgeländes des rc-sonntagsfahrer e.V. Modellbau & Sportverein-Hainburg 

  • §1: Ordnung und Sauberkeit ist oberstes Gebot auf dem Vereinsgelände!
    Jeder Benutzer soll das Gelände so verlassen, wie er es vorgefunden hat. Besondere Beachtung gilt dem Umweltschutz, entsprechende Vorgaben sind zu befolgen!
    Das ausschütten von Treibstoffen, Ölen, Lösungsmitteln und anderen Umweltschädlichen Stoffen ist strengstens verboten!
  • §2: MüllentsorgungJeder Anwesende hat seinen Müll selbst wieder mitzunehmen und fachgerecht zu entsorgen!
  • §3: Trainingszeiten soweit nicht anders vereinbart (ausgenommen bei Veranstaltungen)
    Jeden Sonntag von 14-17 Uhr soweit es die Witterung zulässt (natürlich kann abends auch länger trainiert werden) 
  • §4: Das Befahren der Rennstrecke ist nur mit folgenden Fahrzeugen gestattet:
    RC Fahrzeuge bis maximal Maßstab 1:10 sowie nur Elektroantrieb – Buggy/Truggy/MonsterTruck/ShortcourseTruck.
    Jedes Auto braucht zwingend einen Front Tower Protect um unseren Teppich zu schützen! 
  • §5: Gastfahrer können nach Anmeldung auf der Internetseite oder nach Vereinbarung mit dem 1.Vorsitzenden und Entrichtung einer Gastfahrergebühr vor Fahrtantritt von 10€/Tag was eine 1-Tagesmitgliedschaft im Verein beinhaltet (Formular bei Anmeldung), an jedem Tag in der Woche auf der Rennstrecke fahren, sofern Vereinsmitglieder vor Ort sind. Wer ohne vorherige Anmeldung beim „Schwarzfahren“ erwischt wird bezahlt 60€ Strafe! „Schwarzfahrer“ riskieren zudem einen Platzverweis sowie eine Anzeige!
  • §6: Das Befahren der Rennstrecke mit: PKW/Transportern/Motorrädern/Mofas/Fahrrädern oder anderen nicht für den Betrieb auf der Rennstrecke vorgesehenen Fahrzeugen ist Verboten und stellt eine Straftat dar was zur Anzeige gebracht wird! 
  • §7: Die Benutzung und das Betreten der Rennstrecke sowie das gesamten Geländes geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
    Kinder unter 16 Jahren dürfen das Gelände nur unter Aufsicht der Eltern betreten.
    Hunde dürfen das Gelände nur nach Rücksprache betreten. Das Gelände sowie die Parkmöglichkeit davor ist in Privatbesitz und vom Verein angepachtet. 
  • §8: Anweisungen der Vorstandschaft und der beauftragten Mitglieder ist unbedingt Folge zu leisten!
    a) Es wird immer nur in die Fahrt-Richtung gefahren nach rechts von der Boxengasse runter.
    b) Der Rückwärtsgang ist nur im Training und nur zum Rangieren erlaubt. Dabei ist größte Rücksicht auf andere Fahrende zu nehmen. Sollte es beim Rangieren zu einem Zusammenstoß kommen, hat die Kosten  für mögliche Schäden der Rangierende zu tragen.
    c) Während dem Fahrbetrieb befindet sich niemand außer den Streckenposten auf der Rennstrecke!
    d) Die Rennstrecke selbst darf soweit möglich nicht betreten werden! Wenn, dann nur durch die dafür vorgesehenen Durchgänge im Zaun.
    Bitte auch den Kindern immer wieder Bescheid sagen! 
  • §9: Für angerichtete Schäden haftet immer der Verursacher.
  • §10: Bei Zuwiderhandlungen behält sich der rc-sonntagsfahrere.V. entsprechende (ggf. rechtliche) Maßnahmen vor. 
  • §11: Anliegende Äcker/Felder dürfen nicht begangen oder befahren werden!
  • §12:Parken ist nur auf dem dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt!
  • §13: Bei Personen und / oder Sachschäden ist unverzüglich die Vorstandschaft zu informieren
  • §14: Die Streckenposten müssen eine Warnweste tragen!
  • §15: Die Benutzung der Modelle ist nur auf der eingezäunten Rennstrecke erlaubt!
  • §16: Beim Fliegen wird nicht über Personen geflogen und möglichst nur über dem Feld!
  • §17: Eine eigene Modellsportversicherung (z.B. beim DMO) ist für jeden Pflicht, ansonsten erfolgt keine Starterlaubnis!

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